Gemäß § 10 (2) der Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein
(Hafenverordnung – HafVO) vom 09. Februar 2005 in der aktuellen verfügbaren Fassung vom 01.03.2019
tritt für den Museumshafen Büsum (Hafenbecken I) folgende
Hafenbenutzungsordnung
in Kraft.
Der Museumshafen Büsum (Hafenbecken I) wird vom Museumshafen Büsum e.V. als Vereinsanlage betrieben. Diese Hafenordnung gilt für alle Personen, die die Hafenanlage von Land oder von einem der Liegeplätze betreten.
Ein geordneter Ablauf des Museumshafenbetriebs erfordert größte gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten. Alle Anlagen und Einrichtungen des Museumshafens sind bei der Benutzung pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Jeder Beteiligte hat bei der Benutzung von Anlagen und Einrichtungen des Museumshafens sein Möglichstes zu tun, damit Schäden und Verschmutzungen vermieden werden.
Abfälle der Gastlieger sind ausschließlich in die dafür bestimmten Behälter der Reederei Rahder (Hafenbecken II) zu bringen. Ein Schlüssel hierzu ist im Pavillon der Reederei erhältlich. Die Dauerlieger haben ihre Abfälle selbst zu entsorgen. Die Elektroanlage darf ausschließlich mit dem zu den Anschlüssen passenden Stecker und mit einwandfreien Kabeln benutzt werden. Bei der Benutzung der Wasseranschlüsse ist jede Wasserverschwendung zu vermeiden.
Der Museumshafen Büsum e.V. übt auf der gesamten Anlage das Hausrecht durch seinen Vorstand aus. Jede Person, die sich im Museumshafenbereich aufhält, hat bei der Benutzung die Weisungen des vom Vorstand bestellten Hafenmeisters zu befolgen. Personen, die gegen diese Hafenordnung oder gegen Weisungen des Hafenmeisters verstoßen, können aus dem Museumshafen verwiesen werden. Im Wiederholungsfall kann der Vorstand gegen die betreffende Person ein Zutrittsverbot aussprechen.
Der Zutritt des Museumshafens sowie die Benutzung aller Anlagen und Einrichtungen geschehen ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Hafenmeister oder sein Vertreter unterrichtet die Gastlieger nach Anlegen des Schiffes über die Nutzungsmöglichkeiten der sanitären Anlagen (WC, Dusche). Diese befinden sich in den Räumen von „Vitamaris". Berechtigungsscheine sind beim Hafenmeister erhältlich.
Gastlieger, die mit ihrem Boot den Museumshafen Büsum anlaufen, können Liegeplätze durch den Hafenmeister zugewiesen bekommen. Der Hafenmeister ist berechtigt, Gastlieger an einen anderen Liegeplatz als den ursprünglich eingenommenen zu verweisen.
Das Nutzungsentgelt über den 7. Tag hinaus beträgt 10 Euro täglich und ist im Voraus beim Hafenmeister zu entrichten.
Jeder Gastlieger ist für die sachgerechte und sichere Vertäuung seines Schiffes, die der Beanspruchung bei Sturm standhalten muss, verantwortlich. Bricht eine Festmacherleine des Gastliegers, ist er für alle dadurch an der Anlage und an anderen Schiffen verursachten Schäden verantwortlich und haftbar.
Der Museumshafen ist ein Tidehafen und fällt bei Niedrigwasser trocken.
In der Zufahrt zum Museumshafen und im Museumshafen selbst gelten grundsätzlich die Regeln der Seeschifffahrtsstraßenordnung.
Das Fahrverhalten ist den beengten Raumverhältnissen anzupassen.
Jede Verschmutzung des Hafenbeckens ist untersagt. Bord-WC ohne Schmutzwassertank dürfen im Museumshafen nicht benutzt werden. Treibstoffe und öliges Bilgenwasser dürfen nicht in das Hafenbecken gepumpt werden.
Die Handkarre ist nach Benutzung sofort an den dafür bestimmten Platz zurückzubringen.
Die Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung – HafVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Büsum und dem Museumshafen Büsum e.V. sind Bestandteil der Hafenbenutzungsordnung des Museumshafen Büsum e.V.
Büsum, den 02.03.2019
Klaus Hinz Bernd Gorodsinsky Thomas Wendt
Vorsitzender 1.Stellv. Vorsitzender 2. Stellv. Vorsitzender
Obige Hafenbenutzungsordnung für den Museumshafen Büsum wurde der Hafenbehörde form- und fristgerecht vorgelegt. Sie wird hiermit genehmigt.
Büsum, den